ÜBERSICHT
Für die österreichischen Regieassistent:innen gilt der jährlich neu verhandelte Kollektivvertrag der Filmschaffenden. Die darin festgelegt Mindestgage ist der Orientierungspunkt für Gagenverhandlungen mit den Produktionsleiter:innen und gleichzeitig Kalkulationen bei Einreichung zur Projektförderung. Dabei bleibt gänzlich unberücksichtigt, dass es sich um eine Mindestgage handelt. Wir sind der Meinung, dass sich eine angemessene und gerechte Entlohnung auch an der Berufserfahrung orientieren muss und schlagen aus diesem Grund bewusst keine Einheitsgage vor.
ZIELE
- Einheitliche Mindest-Gagenempfehlung für die Mitglieder von VORS
- Festlegung eines einheitlichen Gegenrasters nach Berufserfahrung
SPEZIFIKATIONEN
Die Gagenempfehlung konzentriert sich spezifisch auf fiktionale Formate in den Bereichen Fernsehen, Streaming und Kino. Dabei ist zu beachten, dass Werbung von dieser Empfehlung ausgenommen ist. Der Grund für diese Fokussierung liegt in der besonderen Natur und den Anforderungen, die diese Formate mit sich bringen. Die Gagenempfehlung gilt ausdrücklich nicht für Regieassistent:innen im Dokumentarfilmbereich, für Studentenfilme und Werkstattprojekte.
Bei der vorgeschlagenen Staffelung dieser Gagenempfehlung werden ausdrücklich nur die aktiven Berufsjahre berücksichtigt. Wir definieren ein Jahr als ‘aktiv’, wenn in diesem Zeitraum mindestens ein Projekt im Ausmaß von 88 Sendeminuten abgeschlossen wurde. Diese Definition hilft dabei, die tatsächliche Arbeitserfahrung und den Beitrag der Regieassistent:innen und Script Supervisors adäquat widerzuspiegeln. Die Gagenstaffelung für Regieassistent:innen in Österreich, unter Berücksichtigung der festgelegten Steigerungsraten, gestaltet sich wie folgt:
- In den ersten 0 bis 3 Jahren ihrer Karriere erhalten Regieassistent:innen die Mindestgage, wie sie im Kollektivvertrag festgelegt ist.
- Nach einer dreijährigen aktiven Tätigkeit in ihrem Berufsfeld erfolgt die erste Steigerung der Gage um 5% über die Mindestgage.
- Eine weitere, zweite Gagensteigerung von 10% über die Mindestgage wird nach fünf Jahren aktiver Berufsausübung empfohlen.
- Die dritte Steigerung der Gage, 15% über die Mindestgage, tritt nach zehn Jahren Berufserfahrung in Kraft.
- Nach fünfzehn Jahren im Beruf erfolgt die vierte Steigerung, die eine Erhöhung um 20% über die Mindestgage darstellt.
Diese Staffelung zielt darauf ab, eine gerechte und angemessene Vergütung für Regieassistent:innen zu gewährleisten, die deren Erfahrung und Beitrag zur Branche anerkennt. Zu beachten ist, dass der maximal mögliche, legale und offiziell von Förderstellen wie des ÖFI akzeptierte Aufschlag auf die Mindestgage laut Kollektivvertrag beträgt +30%.
Eigenes eingebrachtes Arbeitsmaterial
Im Hinblick auf eine faire und angemessene Vergütung für die Bereitstellung von persönlichem Equipment durch Regieassistent:innen schlagen wir folgende Pauschalen vor:
- Laptop: Eine wöchentliche Pauschale von €25, um die Nutzung und Abnutzung des Geräts zu kompensieren.
- Tablet: Für die Nutzung eines Tablets empfehlen wir eine wöchentliche Pauschale von €20.
- Monitor und Drucker: Für diese Geräte wird jeweils eine wöchentliche Pauschale von €5 vorgeschlagen, exklusive Verbrauchsmaterialien.
Diese Pauschalen gelten für die Dauer des Projekts und sollen sicherstellen, dass die professionelle Ausrüstung, die für die erfolgreiche Ausführung ihrer Aufgaben notwendig ist, angemessen vergütet wird. Diese Regelung zielt darauf ab, den finanziellen Aufwand für die Bereitstellung von technischem Equipment durch die Regieassistent:innen angemessen zu entschädigen.
In Ergänzung zu den vorgeschlagenen Pauschalen für die Bereitstellung von persönlichem Equipment wie Laptops, Tablets, Monitoren und Druckern, möchten wir eine Regelung für die Übernahme der Kosten für Softwarelizenzen vorschlagen. Es ist angemessen, dass der Arbeitgeber die Kosten für notwendige Softwarelizenzen anteilsmäßig übernimmt, abhängig von der Länge des Projekts.
Diese Regelung würde bedeuten, dass für Software wie Fuzzelcheck, Movie Magic, Final Draft, Lock-it, File Maker und andere ähnliche professionelle Anwendungen, deren Nutzung für die Durchführung der Arbeit erforderlich ist, eine anteilige Kostenerstattung durch den Arbeitgeber erfolgt.
Die Höhe der Kostenübernahme sollte sich nach der Dauer des Projekts richten, wobei der Anteil der Kostenübernahme proportional zur Nutzungsdauer der Software während des Projekts berechnet wird. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Regieassistent:innen nicht unverhältnismäßig durch den Erwerb von teuren Softwarelizenzen belastet werden, die für ihre berufliche Tätigkeit unerlässlich sind.