Generalkollektivvertrag Corona-Test

Zur Information für alle Filmschaffenden möchten wir auf den General-Kollektivvertrag betreffend arbeitsrechtlicher und betrieblicher Maßnahmen zur Umsetzung von COVID-19-Tests hinweisen. Dieser gilt vorerst bis 31.8. 2021.
HIER zum Nachlesen.

Fotocredit: Polina Tankilevitch